Einen geeigneten Nachmieter zu finden, kann sich durchaus als schwierig erweisen. Wer meint, er könne einfach jemanden bestimmen und aus der Wohnung ausziehen, hat sich getäuscht, denn der Vermieter hat nämlich auch noch ein Wörtchen mitzureden. In Städten, in denen der Mietspiegel sehr hoch liegt, nutzen die Vermieter die Situation oft aus und bestehen auf bestimmte Voraussetzungen bezüglich des Einkommens, der Bonität (z.B. Schufa-Einträge) und Nachweise zur bisherigen Mietschuldenfreiheit. Oft wird die Gelegenheit auch genutzt, um die Miete zu erhöhen. So kann sich das Finden eines geeigneten Nachmieters schon mal über Wochen hinziehen, denn die Interessenten erfüllen oft nicht die hohen Anforderungen oder brauchen lange, um die Unterlagen zu beschaffen.
Laut Wikipedia ist ein Nachmieter einfach ein “Mieter, der eine freigewordene Mietwohnung übernimmt”. Und weiter: “In Deutschland kann der Mieter einen Nachmieter vorschlagen, dieser muss aber vom Vermieter nicht akzeptiert werden. Ob ein solcher Nachmieter akzeptiert wird und ob der in den bestehenden Mietvertrag eintritt oder eine neuen Vertrag abschließend muss, ist Verhandlungssache.” Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Nachmieter
Damit ist auch schon das Wichtigste gesagt und das heißt: Vorsicht ist geboten, denn der Begriff “Nachmieter” kennt kein Gesetz!
Wenn man seine Traumwohnung gefunden hat, muss man häufig schnell zuschlagen und kann sich seinen Einzugstermin nicht aussuchen. Doch dann hat man das Problem, dass sich der alte Mietvertrag nicht so schnell kündigen lässt, da in der Regel die dreimonatige Kündigungsfrist greift. Um doppelte Mietzahlungen zu vermeiden, kommt man schnell auf die Idee, einen Nachmieter zu suchen, der vorzeitig die Wohnung übernimmt. Das klingt erst einmal ganz einfach, schließlich ist die Nachfrage nach Wohnungen, besonders in Großstädten wie Berlin, recht groß. Also einfach eine Kleinanzeige im Internet oder einer Zeitung schalten und das Problem ist gelöst?
Leider häufen sich die Klagen von Nachmieter-Suchenden in den Internetforen und man liest Berichte wie diese: “Nachmietersuche genehmigt, jetzt macht der Vermieter Probleme” oder “Nachmieter hat zugesagt und springt nun ab. Darf er das?”. Weiterlesen »
Eine Regelung, dass durch Stellung von drei Nachmietern ein Mietverhältnis vorzeitig beendet werden kann, gibt es nicht!
Ein Mieter hat keinen Anspruch, dass er vorzeitig durch Stellung eines Nachmieters ein Mietverhältnis beenden kann. Er hat auch keinen Anspruch, wenn er dem Vermieter einen Nachmieter benennt (OLG Oldenburg RE WM 81,125). Weiterlesen »
Wer seine Wohnung an einen Nachmieter übergeben möchte, stellt nicht selten die Überlegung an, sich seine über die Jahre vorgenommenen Ein- und Ausbauten sowie nicht mehr benötigte Möbel einfach dem Nachmieter zu hinterlassen und sich diese noch mit einer Abstandszahlung “vergolden” zu lassen. Doch hier ist nicht alles erlaubt. Zunächst muss man einmal zwischen den Begrifflichkeiten “Abstand” und “Ablöse” unterscheiden: Weiterlesen »
Die Mietkaution ist ein klassisches Sicherungsmittel des Vermieters. Sie ist nicht per Gesetz vorgeschrieben und muss daher im Mietvertrag gesondert vereinbart werden. Sie dient dazu, eventuelle Ansprüche an den Mieter (auch nach Auszug) zu bedienen, z.B. für Mietschulden, Beschädigungen der Wohnung, unterlassene Schönheitsreparaturen oder Nebenkostennachzahlungen. Weiterlesen »
Bei freifinanzierten Wohnungen darf der Vermieter im Laufe des Mietverhältnisses die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben. Ortsüblich ist die Miete, die für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Mieters durchschnittlich gezahlt wird.
Worauf sollte man bei einer Mieterhöhung achten, damit diese rechtens ist? Weiterlesen »
Untermietverhältnisse sind mit unter kompliziert bei der Ausübung der Rechte und Pflichten. Hier gelten einige gesonderte Regeln, die weitreichende Folgen bis in ein neues Mietverhältnis haben können (z.B. bei der Beibringung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bei einer Wohnungsbewerbung).
Was sagt das Gesetz?
Wenn ein Mieter seinen Wohnraum untervermieten will, muss er dazu grundsätzlich die Erlaubnis seines Vermieters einholen. Weiterlesen »
Das leidige Thema Schönheitsreparaturen führt – spätestens beim Umzug – regelmäßig zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Durch zwischenzeitliche Gesetzesänderungen kursieren verschiedenste Ansichten darüber, was ein Vermieter wirklich wann verlangen darf.
Schönheitsreparaturen gehören per Gesetz eigentlich zu den Aufgaben des Vermieters, dieser kann den Mieter jedoch zur Durchführung von Schönheitsreparaturen vertraglich verpflichten. Die Mietvertragsparteien sind dann an diese Vereinbarung gebunden, sofern sie nicht gegen das Gesetz verstößt. So können einzelne Klauseln in Mietvertragsfomularen unwirksam sein.
Für die Durchführung der Schönheitsreparaturen auf Kosten des Mieters können im Mietvertrag folgende allgemeine Fristen vereinbart werden: Weiterlesen »
Immer wieder stellen sich Neumieter die Frage, ob es gerechtfertigt ist, wenn der neue Vermieter den Schlüssel zur Wohnung erst nach der ersten Mietzahlung aushändigt.
Grundsätzlich gilt nach deutschem Mietrecht, dass die Mietzahlung erst zum dritten Werktag eines Monats fällig wird. Es steht den Vertragsparteien jedoch frei hiervon abweichende Regelungen im Mietvertrag zu vereinbaren! Weiterlesen »
Bei einem Umzug müssen nicht nur Ihre Möbel einen neuen Platz finden, sondern auch Ihre Eingangspost. Damit Sie aber nicht jedem potentiellen Absender Ihre neue Anschrift gesondert mitteilen müssen, bieten die „Deutsche Post“ und „pin“ einen bequemen Nachsendeservice, dank welchem Ihre Post nach dem Umzug direkt im Briefkasten der neuen Anschrift landet. Hier steht Ihnen auch zur Wahl, ob die Absender automatisch über Ihre neue Anschrift informiert werden sollen. Der Service steht sowohl Privat- als auch Geschäftskunden bis zu 12 Monaten – sogar bei einem Umzug ins Ausland – zur Verfügung. Weiterlesen »

